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EU-Wahl 2009

Hier erhalten Sie einige Informationen zur Wahl!

Wahltag: Sonntag, 7. Juni 2009
Stichtag: Dienstag, 31. März 2009

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlamentes dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen 27 Mitgliedstatten gemeinsam am ersten Juni-Wochenende zwischen Donnerstag und Sonntag Abend abgehalten. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag festgelegt, nach dem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
 
Von Österreich können bei der EU-Wahl am 7. Juni 2009 17 Mitglieder (bisher 18) des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Zur Teilnahme an der Europawahl 2009 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. - spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicher, Auslandsösterreicher oder Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich sind und
- am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
 
Um bei der Europawahl kandidieren zu können (passives Wahlrecht), muss ein(e) Bewerber(in) wahlberechtigt sein und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Europawahl 2009 erfolgt nach folgenden Prinzipien:
- Verhältniswahl (die zu vergebenden Mandate werden mittels des d'Hondtschen Verfahrens ermittelt);
- das Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper; Österreich ist bei der Europawahl nicht in Wahlkreise eingeteilt.
- Vorzugsstimmen können durch Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden. Für eine Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von 7% der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich;
ein gültiger Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament gewählten Mitglied oder der Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen;
- Wahltag ist ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag
 
Quelle: Bundesministerium für Inneres

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